Seit dem 18. März hat es neue Entwicklungen gegeben, die weitere Maßnahmen erforderlich machen. Die Änderungen bzw. Neuerungen sind in fetter Schrift hervorgehoben:

Liebe Schwestern und Brüder,

am 18. März hatten wir Sie über Maßnahmen informiert, die wir zum Schutz vor dem Coronavirus ergreifen. Inzwischen breitet sich das Coronavirus weiter aus. Die von der Bundesregierung und den Landesregierungen verfügten Maßnahmen zeigen erste Wirkungen. Um die erzielten Erfolge zu sichern und einen erneuten massiven Anstieg der Zahl der Infizierten zu verhindern, gelten folgende Maßnahmen fort:

  1. Alle Gottesdienste (z. B. Heilige Messen, Wort-Gottes-Feiern, Andachten, Gebetskreise) in den Pfarrgemeinden der Pfarreiengemeinschaft Emmaus fallen aus.

  2. Taufen und Hochzeiten können nicht gefeiert werden. Sie werden nach Rücksprache mit den betroffenen Familien auf einen anderen Zeitpunkt verschoben.

  3. Beerdigungen können nur in einem kleinen Rahmen stattfinden.

  4. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (z.B. einer lebensbedrohlichen Situation) bringen die Seelsorger und Seelsorgerinnen auch weiterhin die Kommunion und spenden die Krankensalbung. Im Allgemeinen werden Hauskommunion und Krankensalbung aber eingestellt.

  5. Die Pfarrkirchen bleiben wie bisher für das persönliche Gebet geöffnet.

  6. Alle Veranstaltungen der Pfarrgemeinden der Pfarreiengemeinschaft Emmaus fallen aus.

  7. Die Pfarrheime bleiben geschlossen. Auch Fremdveranstaltungen können nicht in den Räumen der Pfarrgemeinden stattfinden.

  8. Die Pfarrbüros bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie sind aber zu den gewohnten Zeiten per Telefon oder per Mail erreichbar. Die Zeiten, in denen die Pfarrbüros erreichbar sind, sollen ausgeweitet werden.

  9. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Sonntag, 3. Mai einschließlich. Eine Verlängerung ist möglich.

Syke, 18. März 2020

Für die Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte der Pfarrgemeinden in der Pfarreiengemeinschaft Emmaus

Pfarrer Peter Grunwaldt